Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nr. 1 - Grundlagen der Geschäftsbeziehung

(1) Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der dab:GmbH ist durch ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die dab:GmbH seine Aufträge mit Sorgfalt ausführt.
(2) Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den schriftlichen, einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Nr. 2 - Angebot und Abschluss

(1) Angebote sind stets freibleibend, sofern sie bei der Abgabe des Angebots nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
(2) Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung.
(4) Eigentums- und Urheberrechte der dab:GmbH an Kostenvoranschlägen, Leistungs- und Angebotsbeschreibungen, Vorschläge, Testprogrammen sowie zugehörige Unterlagen werden nicht auf den Kunden übertragen. Sie bleiben geistiges Eigentum der dab:GmbH. Sie dürfen Dritten ohne der Zustimmung der dab:GmbH nicht zugänglich gemacht werden und sind dem Verkäufer zurückzugeben.

Nr. 3 - Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte im Vertrag bezeichnete Leistung. Die dab:GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuführen.
(2) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der AufgabensteIlung und der Art ihrer Durchführung bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Nr. 4 - Zahlung

(1) Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen.
(2) Gegenüber der fälligen Vergütungsforderung der dab:GmbH ist die Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Nr. 5 - Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Die dab:GmbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
(2) Die dab:GmbH übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.

Nr. 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung.
(2) Erfüllungsort für die dab:GmbH und den Kunden ist Deggendorf, der Sitz der dab:GmbH.
(3) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, kann die dab:GmbH an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand.

Nr. 7 - Urheberrecht

(1) Alle Rechte an der von der dab:GmbH erstellten Software, insbesondere das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Gewährleistung, Betreuung und Pflege überlassenen Programmen, Unterlagen und Informationen stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich der dab:GmbH zu, auch soweit diese Gegenstände durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind.
(2) Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte Kopieren der Software, jedes nicht ausdrücklich erlaubte Weitergeben der Software und das Entwickeln ähnlicher Software unter Benutzung der dab:GmbH als Vorlage.
(3) Soweit sonstige von der dab:GmbH erarbeiteten Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, verbleibt das Urheberrecht ebenfalls bei der dab:GmbH. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, die Arbeitsergebnisse im Rahmen des vertraglichen Zweckes für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte sowie die Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der dab:GmbH.
(4) Die dab:GmbH kann die Weitergabe der von ihr im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber an Dritte von Bedingungen, insbesondere von Regelungen über ihre Haftung abhängig machen.

Nr. 8 - Haftung

(1) Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Wir haften unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Wir haften nur für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei einem einzelnen Schadensfall unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt lediglich begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises.
(4) Der Auftraggeber darf die durch die dab:GmbH erstellten Programme nur insofern umarbeiten oder Änderungen und Erweiterungen der Software durchführen, als dies bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart worden ist. Die dab:GmbH weist daraufhin, dass schon geringfügige Änderungen zu erheblichen, nicht voraussehbaren Störungen im Ablauf des betreffenden Programms und anderen Programmen führen können. Der Auftraggeber wird deshalb nachdrücklich vor eigenmächtigen Veränderungen der Programme gewarnt; er trägt das Risiko hierfür alleine.

Nr. 9 - Verjährung

(1) Alle Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren in zwei Jahren.
(2) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus anderen als den in Abs. 1 genannten Rechtsgründen verjähren in 3 Jahren.
(3) Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 und Abs. 3 BGB.
(4) Soweit wir nach der vorstehenden Ziffer 8. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Selbiges gilt, soweit wir für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Köpers und der Gesundheit, und nach dem Produkthaftungsgesetz haften.

Nr. 10 - Auskünfte

(1) Der Auftraggeber ermächtigt die dab:GmbH zur Einholung von Handels- und Bankauskünften über sein Unternehmen wie auch über beteiligte Personen.