dab:PrivacyProtection
Datenanalyse & Arbeitnehmerdatenschutz im Einklang
Es ist zu beobachten, dass aktuelle Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz eine Verunsicherung auslösen. Dies betrifft auch den Bereich "Digitale Datenanalyse". Revisoren, Wirtschaftsprüfer und Berater stehen vor der Herausforderung, dass sie einerseits Ihre Prüf- und Arbeitsaufträge erfüllen müssen (z.B. Prüfungen im Bereich Segregation of Duties, also vereinfacht gesprochen dem Vieraugenprinzip), oft aber nicht sicher sind, ob derart selbstverständliche Prüfungen gesetzeskonform sind.
Sie haben Fragen zum Zusatzmodul
dab:PrivacyProtection für den dab:exporter?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Email an die dab:GmbH
Konzept
Unsere Lösung
Eine formelle Lösung besteht darin, dass Datenextrakte mit speziellen Werkzeugen durchgeführt werden und der Prozess immer klar dokumentiert wird.
Der dab:exporter in Verbindung mit dem Zusatzmodul dab:PrivacyProtection bietet hier die Möglichkeit, verschiedene "Restriktionsebenen" zu wählen, um den Arbeitnehmerdatenschutz gem. §32 BDSG zu wahren:
- Kompletter, automatisierter Ausschluss von Identitätsmerkmalen bei der Datenextraktion,
- Pseudonymisierung von arbeitnehmerspezifischen Daten,
- Anonymisierung von Daten,
- bis hin zu einem 1:1 Datenabzug regelbar auf der Ebene der Benutzerrechte.
Im Klartext bedeutet dies, dass man auch bei der strengsten Gesetzesauslegung mit dem dab:exporter ein sicheres Datenextraktionstool zur Verfügung hat. Tests im Rahmen des Vieraugenprinzips sind ebenfalls nach wie vor möglich, ohne dass die Klarnamen der Benutzer verwendet werden.
Nur im konkreten Verdachtsfall könnten dann die Daten in Abstimmung mit Betriebsrat oder Anwälten extrahiert werden.









